Komfort für alle – ein kurzer Beitrag über Barrierefreiheit im Bau

Inklusion funktioniert nicht ohne Barrierefreiheit. Schon seit längerem werden barrierefreie Wohnungen in Deutschland dringend gebraucht. Aktuell werden mindestens 1,6 Millionen Wohnungen, Tendenz steigend, benötigt, wie eine Studie des Projektentwicklers Terragon und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) zeigt.1

Was bedeutet barrierefreies Bauen genau?

Das Thema Barrierefreiheit rückt immer mehr in den Mittelpunkt.
Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) § 4 Barrierefreiheit besagt: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“2

Wie ist das barrierefreie Bauen geregelt?

Um allgemeine Grundlagen und einen gemeinzulässigen Rahmen für das barrierefreie Planen und Bauen zu schaffen, wurde die DIN 18040 aufgesetzt. Dennoch bleibt die Möglichkeit bestehen, individuelle Wünsche und Anforderungen in die Planung zu implementieren. Wie alle bautechnischen Normen dient die DIN 18040 grundsätzlich dazu, aktuelle Standards für die Planung, Bemessung und Ausführung baulicher Anlagen zu definieren und der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. In erster Linie stellen Normen hilfreiche Planungsleitfäden für alle am Bau Beteiligten dar. Ferner werden diese mit der Einführung in Gesetze, Verordnungen oder Bauverträge rechtsverbindlich. Die DIN 18040 bietet so die Möglichkeit, barrierefreies Bauen praxisgerecht und gebrauchstauglich umzusetzen.

Die DIN 18040 gliedert sich in drei Teile. Unterschieden wird nach der barrierefreien Gestaltung von öffentlich zugänglichen Gebäuden, Wohnungen und dem öffentlichen Verkehrs- und Freiraum. Diese Gliederung bietet in der Praxis den Vorteil, dass sich Bauherren abhängig vom Bauvorhaben nur an dem jeweiligen Teil der DIN-Norm orientieren müssen. Ebenfalls enthält sie Definitionen zu den einzelnen Begriffen, die das barrierefreie Bauen umfassen.

Wie wird das barrierefreie Bauen im Ingenieurbüro Schlattner umgesetzt?

„Barrierefrei heißt Komfort für alle.“
Mit diesem Zitat von Florian Glasmeyer wird die Wichtigkeit des barrierefreien Bauens treffend beschrieben. Unser Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator hat die Barrierefreiplanung mit in seinen Zuständigkeitsbereich aufgenommen. Seit vergangenem Jahr haben wir unser Leistungsspektrum mit dem barrierefreien Bauen erweitert, um einen großen Teil zur Inklusion beizutragen und das Bauen für alle zu ermöglichen.
Wir sind zertifiziert nach DIN CERTCO Register Nr.: PZ-FP-219

1vgl. Deutscher Städte- und Gemeindebund (2017)
2§ 4 BGG Barrierefreiheit – Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG)

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