SiGeKo

SiGeKo steht für Sicherheits- und Gesundheitskoordination und umfasst damit die Absicherung und Kontrolle aller möglicher Risiken, die in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit während Ihres Bauprojektes auftauchen können.

Arbeitsschutz und Sicherheit auf der Baustelle

Im Gegensatz zu anderen Wirtschaftszweigen sind die Beschäftigten der Baustelle durch ein stetig wechselndes Arbeitsumfeld einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Je umfangreicher ein Bauprojekt, desto mehr Gewerke sind – oftmals zeitgleich – tätig, und desto schwieriger ist die Abstimmung der Prozesse aufeinander. Mangelnde Übersichtlichkeit ist eine der häufigsten Ursachen für Unfälle.

 

Diesen besonderen Gefahren gilt es, mit strukturierten Maßnahmen begegnen, um Unfälle zu vermeiden, den reibungslosen Bauablauf zu sichern und dem Arbeitsschutz gerecht zu werden. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber die Baustellenverordnung (BaustellV) eingeführt und hierin die Koordinationspflicht verankert, damit der Gesundheitsschutz gesichert wird.

Arbeitssicherheit liegt beim Bauherren

 

Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Koordination der Sicherheitsmaßnahmen auf Baustellen beim Bauherrn. Das heißt: Zur Minimierung der Haftungsrisiken obliegt es ihm entsprechend dem § 4 der Baustellenverordnung, einen sogenannten SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitskoordinator) zu beauftragen.

SiGeKo für und aus Osnabrück
Wir als Ingenieurbüro Schlattner aus Osnabrück stehen Ihnen gern mit unseren nach RAB 30 zertifizierten Experten für die Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) zur Seite und unterstützen Sie bereits während der ersten Planungen für Ihr Bauvorhaben.

Durch langjährige Erfahrung in Modernisierungs-, Bau oder Erweiterungsmaßnahmen, ist es uns möglich, Gefahren frühzeitig zu erkennen und mit koordinierten Maßnahmen entgegenzuwirken. Kommen Sie hierzu gern unverbindlich auf uns zu, wir beraten Sie gern.

Was Schlattner für Sie beim Arbeitsschutz leistet:

  • Vorankündigung gemäß § 2 BaustellV zur Anmeldung der Baustelle bei der zuständigen Behörde
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) nach RAB 31
  • Unterlage für spätere Arbeiten am Gebäude gemäß § 3 BaustellV und RAB 32
  • individuelle Baustellenordnung gemäß Ihren persönlichen oder betrieblichen Erfordernissen
  • Einweisen dem Beschäftigen in die Besonderheiten der Baustelle
  • Erfolgskontrolle durch regelmäßige Baustellenbegehung sowie Dokumentation durch zielgerichtete Protokolle mit weiterführenden Hinweisen
  • Begleitung bei Ortsterminen mit Behörden des Arbeitsschutzes

Projektreferenzen

Revitalisierung einer Lagerhalle

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Neubau einer Lagerhalle mit Ausstellungsraum

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Boni-Errichtung einer Kaffeerösterei

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